background

AGB

A38 OG
Stand: 05.09.2011

Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der A38 OG.

Bedingungen des Auftraggebers haben dann Geltung, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

Auftragserteilung und Bestätigung

Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich. Sollte es dennoch zu einer mündlichen Auftragserteilung kommen werden Übermittlungsfehler zu den Lasten des Kunden gelegt. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.

Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergibt sich aus dieser der Auftragsinhalt und Auftragsumfang sowie etwaige Sonderregelungen.

Wir behalten uns die Annahme eines Auftrages vor, sollten durch Auftragsannahme Risiken für Mitarbeiter, Partner, Kunden, Außenstehende und Equipment entstehen. Des weiteren kann auch ein Auftrag abgelehnt werden der nicht den Wertevorstellungen der A38 OG entspricht.

Verrechnung

Unsere Preisangaben sind in Euro zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Ust. Die maximale kalkulierbare Arbeitszeit pro Drehtag beträgt 12 Stunden inkl. Reise- und Transferzeit. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk in dem gemäß Punkt „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.

Wetterrisiko bei Dreharbeiten

Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Dreharbeiten oder Fotoshootings (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden nach Beleg dieser Kosten in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der A38 OG zurückzuführen sind. Für die Herstellung eines Konzeptes, Storyboards oder Drehbuchs kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Konzept, Storyboard oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt.

Drehvorbereitung

Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies der A38 OG spätestens bei Auftragsbestätigung mitzuteilen und die Kosten hierfür zu tragen. Wird ein Nachdreh erforderlich, ohne dass dieser durch grob fahrlässiges Verhalten oder Verschulden der A38 OG verursacht wurde, z.B, durch einen Geräte- oder Materialschaden, kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.

Herstellung

Vor-, bzw. Dreharbeiten, Fotoarbeiten, Animationsarbeiten und Grafikarbeiten jeglicher Art beginnen frühestens nach Unterzeichnung des Vertrages. Wird ein Konzept, Storyboard oder Drehbuch bzw. vorbestehende Filmwerke, Filmszenen, Fotos, Grafiken, 3D Geometrien oder ähnliches vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, sind die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte an die A38 OG zu übertragen. Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt der A38 OG.

Storyboards und Konzepte welche von der A38 OG erstellt wurden bedürfen einer Absegnung des Auftragsgeber. Nach der Absegnung dient das Storyboard als Kontrollmechanismus für den Kunden und ist die A38 OG sowie für den Kunden bindend.

Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber dem bereits genehmigten Konzept/Storyboard/Drehbuch Änderungsvorschläge seitens der A38 OG eingebracht werden, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen, bedürfen sie der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten. Nicht ausdrücklich genehmigte Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt für Änderungswünsche des Auftraggebers entsprechend. Sollten Änderungen bzw. aufgrund von veränderten Vorraussetzungen Neuentwicklungen an Konzept/Storyboard/Drehbuch usw. durchgeführt werden, wird dies von der A38 OG nochmals zusammengefasst und zur Absegnung an den Kunden geschickt. erfolgt keine Rückmeldung des Kunden gelten die Änderungen und Neuentwicklungen als angenommen.

Die A38 OG hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten über Ort und vorgesehene Abläufe der Vorarbeiten, Aufnahmen und Nachbearbeitung zu unterrichten. Im Rahmen der Medienproduktion hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter vor der Endfertigung des Produkts die Abnahme der Sichtungskopie vorzunehmen. Die Sichtungskopie kann vor Ort im Studio der A38 OG eingesehen werden, per optischem Datenträger zugesandt oder von der A38 OG beim Auftraggeber vorgeführt oder online auf dem Server der A38 OG eingesehen werden. Nach einwandloser Abnahme der Sichtungskopie durch den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten gilt die Umsetzung der Filmidee als gelungen.

Bei aufwendigen Animationen, welche eine lange Renderzeit für die finale Erstellung benötigen gelten Vorschauversionen, welche den gleichen Ablauf wie das fertige Produkt aber eine geringere Auflösung aufweisen, gepaart mit Einzelbildern die die volle Auflösung und optische Qualität des Endprodukts bieten als Sichtungskopien, bevor die finalen Rendervorgänge gestartet werden. Werden nach den finalen Renderings noch Änderungen von Kundenseite erwünscht, werden die zusätzlichen Arbeitsstunden zu lasten des Kunden gelegt sowie für die Prozessorkernstunde € 0,70 verrechnet.

Verlangt der Auftraggeber nach der Abnahme Änderungen des Werkes, insbesondere wenn das bestätigte Werk nach Kundenwunsch umgesetzt wird, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten. Die gewünschten Änderungen sind der A38 OG schriftlich mitzuteilen. Die A38 OG hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten. A38 OG ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen.

Haftung

Die A38 OG haftet dem Auftraggeber für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber Wurde der Vertrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden seitens der A38 OG zurück, sind 20% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Beim Rücktritt in der Zeit nach dem 10. Tag vor Drehbeginn und Drehbeginn, sind 50% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Tritt der Auftraggeber nach Drehbeginn zurück, sind 75% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Sollten die bereits getätigten Aufwendungen diese jeweilige Summen überschreiten, so sind diese zusätzlichen Aufwendungen ebenfalls zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt es überlassen nachzuweisen, dass der durch die Kündigung entstandene Ausfall geringer ist.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum der A38 OG

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsbeträge sind nach, sofern nicht anders vertraglich festgehalten, 21 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Sofern nicht anders vertraglich festgehalten gillt bei Auftragsproduktionen: 1/3 des Auftragsvolumens bei Auftragserteilung, 2/3 des Auftragsvolumens bei Lieferung des Werkes

Urheberrechte, Verwertungsrechte

Der Auftraggeber darf sich beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene Zwecke herstellen. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung des jeweils von der A38 OG übergebenen Datenformats.

Von dieser Rechtseinräumung ausgenommen sind die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation, der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton und der Formatumwandlung z.B. zur Verwendung im Internet, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden.

Alle übertragenen Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Wird ein Filmwerk von der A38 OG hergestellt, so sichert diese zu, über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für Konzept/Storyboard/ Drehbuch (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen) zu verfügen, insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs- Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von der A38 OG verwaltet werden.

Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, damit einverstanden zu sein, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften von der A38 OG vorgenommen werden. Mit der Ablieferung des Filmmasters geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn das Filmwerk bei der A38 OG oder bei einer von ihr beauftragten Kopieranstalt gelagert wird. Die A38 OG ist berechtigt, ihren Firmennamen und/oder ihr Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Die A38 OG darf sich Kopien des produzierten Films für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Webseite), anlässlich von Wettbewerben und Festivals herstellen und diese vorführen, sofern wenn der Film seitens des Auftraggebers abgenommen ist.

Die Urheberrechte an den von der A38 OG oder in ihrem Auftrag erarbeiteten Drehbücher, Konzepte, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben bei der A38 OG, sofern diese im Film keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens der A38 OG.

Sonstige Bestimmungen

Falls mehrere Auftraggeber oder Koproduzenten als Vertragspartner des Auftraggebers der A38 OG den Auftrag für ein Filmwerk erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber der A38 OG Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die namentliche Bekanntmachung jener Person, die für die Abnahme des Filmwerkes verantwortlich zeichnet.

Änderungen des Vertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungsbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der A38 OG. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine gültige zu ersetzten, die dem angestrebten Zweck nahe kommt.

impressum